Allgemeine Geschäftsbedingungen der twentysecond GmbH

Kaiser-Franz-Ring 40/5 2500 Baden, Österreich

im nachfolgenden 22nd bezeichnet

1. Geltungsbereich

  1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und 22nd gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
  2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle künftigen Vertragsbeziehungen, ohne dass bei Folgeaufträgen auf die AGB hingewiesen werden muss. 22nd schließt Verträge nur unter Einbeziehung der AGB ab.
  3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von 22nd schriftlich anerkannt.
  4. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Umfang des Auftrages / Stellvertretung

  1. Die Leistung besteht in der Beratung des Auftraggebers und in der Implementierung von Lösungen. Die Entscheidung unter Abwägung der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit obliegt dem Auftraggeber. 22nd haftet nicht für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg von Investitionen und sonstigen unternehmerischen Maßnahmen.
  2. 22nd ist nicht verpflichtet, innerbetriebliche Mängel oder Fehlentscheidungen, die nicht unmittelbar den Beratungsgegenstand bilden, festzustellen. Der Auftrag erstreckt sich nicht auf die Überprüfung der Richtigkeit der Buchführung und sonstigen Unregelmäßigkeiten.
  3. 22nd ist nicht verpflichtet, den Auftraggeber nach Beendigung des Auftrages auf Änderungen der Verhältnisse und dadurch bedingte Änderungen der seinerzeitigen Empfehlungen aufmerksam zu machen.
  4. 22nd ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses solche Dritte nicht mit Leistungen zu beauftragen, die auch 22nd anbietet.

3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass 22nd ohne besondere Aufforderung zeitgerecht alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen und Kenntnis von allen relevanten Vorgängen und Umständen erhält. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge, Prozesse und Umstände, die während der Tätigkeit von 22nd bekannt werden.
  2. Der Auftraggeber wird 22nd auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen / Prozesse – auch andere Fachgebiete betreffend – umfassend informieren.
  3. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die Arbeitnehmervertretung bereits vor Beginn der Tätigkeit von 22nd über diese informiert werden, 22nd Zugang zur Infrastruktur gewährt und ein ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten ermöglicht wird.

4. Schutz des geistigen Eigentums

  1. Die Urheberrechte an den von 22nd und deren Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, Prozessen etc.) verbleiben bei 22nd. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von 22nd zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von 22nd gegenüber Dritten.
  2. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt 22nd zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz. Für den Fall des Zuwiderhandelns wird eine Konventionalstrafe in der Höhe von € 10.000,00 vereinbart.

5. Schadenersatz / Gewährleistung

  1. 22nd haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).
  2. Die Haftung von 22nd wird insgesamt mit einem Betrag in Höhe von € 500.0000,00 begrenzt.
  3. Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
  4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet allfällige Mängel unverzüglich, längstens binnen 14 Tagen schriftlich gegenüber 22nd zu rügen, widrigens Gewährleistungsansprüche verfallen.
  5. Gewährleistungsansprüche können nur binnen 6 Monaten ab Übergabe des Werks gerichtlich geltend gemacht werden.
  6. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein (grobes Verschulden; Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) von 22nd zurückzuführen ist.
  7. Sofern 22nd das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt 22nd diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

6. Geheimhaltung

  1. 22nd verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle im Rahmen der Auftragsabwicklung zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtliche Informationen und Umstände, die im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über Daten von Klienten des Auftraggebers.
  2. 22nd ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, die zur Vertragserfüllung herangezogen werden, entbunden. Die Schweigepflicht wird aber auf diese Erfüllungsgehilfen vollständig überbunden.
  3. Die Schweigepflicht besteht auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen nur im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
  4. 22nd ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber bestätigt, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

7. Honorar / Rechnungslegung

  1. 22nd ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung fällig.
  2. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
  3. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch 22nd, so behält 22nd den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
  4. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist 22nd von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch nicht berührt.
  5. 22nd ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln.

8. Vertragsbeendigung

  1. Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.
  2. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
    • wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen – insbesondere jene zur Zahlung des Honorars trotz 14-tägiger Nachfristsetzung – verletzt oder
    • wenn über das Vermögen eines Vertragspartners das Insolvenzverfahren eröffnet wird
    • wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners bestehen und dieser auf Begehren von 22nd weder Vorauszahlungen leistet noch eine taugliche Sicherheit bestellt und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

9. Mediationsklausel

  1. Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch hinsichtlich dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, werden die Vertragsparteien über eine Konfliktlösung verhandeln. Führen die Verhandlungen binnen 30 Tagen nicht zum Erfolg, vereinbaren die Vertragsparteien den ernsthaften Versuch, den Konflikt in einer Mediation zu lösen.
  2. Die Erfassung der Konfliktthemen, die Auswahl von am Bundesministerium für Justiz eingetragenen MediatorInnen (ZivMediatG) und die Festlegung des Ablaufes werden einvernehmlich erfolgen.
  3. Sollte über die Auswahl der Mediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens 30 Tage ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
  4. Während der Dauer dieser Verhandlungen über die Konfliktlösung und eines Mediationsversuchs und bis 60 Tage nach der in 9.3 normierten Frist ist der Ablauf der Gewährleistungs- und Schadenersatzfristen gehemmt.
  5. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können in einem Gerichtsverfahren als vorprozessuale Kosten geltend gemacht werden.

10. Gerichtsstand / Erfüllungsort / Rechtswahl / Schlussbestimmungen

  1. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  2. Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts anwendbar.
  3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Baden.